SATZUNG & MITGLIEDSCHAFT

Satzung & Mitgliedschaft

Satzung

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage unserer Satzung und entsprechend der Beschlüsse unserer Mitgliederversammlung. Die Satzung und das Grundsatzprogramm bilden das Fundament unserer politischen Arbeit im Kreis Plön und in den kreisangehörigen Kommunen.

Die Satzung unserer Wählergemeinschaft findet sich hier zum Download.

Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied in der Wählergemeinschaft kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Kreises Plön werden, die oder der das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Satzung und das Programm der Wählergemeinschaft anerkennt.

Fördernde Mitgliedschaft

Förderndes Mitglied, ohne Stimmrecht, können auch Menschen von außerhalb des Kreises Plön werden.

Mitgliedsbeiträge

Für die Mitgliedschaft in der Wählergemeinschaft ist jährlich ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge regelt die Beitragsordnung. Derzeit gelten folgende Sätze:

  • Erwachsene – € 24.00 /Jahr
  • Jedes weitere erw. Mitglied im Haushalt – € 12.00 /Jahr
  • Jugendliche, Schüler, Studenten, Rentner – € 12.00 /Jahr

Mitgliedsantrag

Der Mitgliedsantrag und die Hinweise zur DSGVO finden sich hier zum Download.

Spenden

Politische Arbeit braucht vielschichtige Unterstützung. Ohne diese Unterstützung kann demokratische Politik nicht funktionieren. Neben Ihrer Stimme bei den Wahlen und Ihrem Engagement bei Bürgerinitiativen oder im Gespräch mit Ihren politischen Vertreterinnen und Vertretern, können Sie diese auch durch Sach- oder Geldspenden unterstützen. Damit leisten Sie einen direkten Beitrag zur Demokratie und äußern gleichzeitig eine ausdrückliche Willensbekundung für Ihre politischen Vertreter und die Politik Ihrer Wahl.

Geldspenden via Überweisung

Kontoinhaber: GEMEINSAM vor Ort – Wählergemeinschaft im Kreis Plön
IBAN: DE 70 2105 0170 1004 5520 46
BIC: NOLADE21KIE
Bank: Förde Sparkasse

Verwendungszweck: Spende GEMEINSAM vor Ort

Um Ihnen rechtzeitig eine Spendenbescheinigung postalisch zuzusenden, bitten wir Sie uns Ihre Anschrift unmittelbar mitzuteilen. Vielen Dank!

Allgemeiner Hinweis zu Spenden:

Spenden an politische Parteien oder Organisationen können bis zu einem Betrag von 3.300 € bei Alleinstehenden bzw. 6.600 € bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern steuerlich geltend gemacht werden. Für die ersten 1.650 bzw. 3.300 € erhalten Sie die Hälfte des gespendeten Betrags zurück. Darüber hinaus gehende Spenden können als Sonderausgaben entsprechend ihres individuellen Einkommenssteuersatzes geltend gemacht werden. Wenn Sie beispielsweise 100 € spenden, zahlen Sie effektiv nach Ihrer Steuererklärung nur 50 €, sofern Sie insgesamt den geltenden Höchstbetrag nicht überschreiten.